Die Mainzer Klepper-Garde 1856 e.V. blickt als zweitälteste Garde auf eine lange Tradition in der Mainzer Fastnacht zurück. Seit unserer Gründung stehen wir für Gemeinschaft, Brauchtumspflege, Engagement und Verantwortung gegenüber unseren Mitgliedern und der Gesellschaft.
Besonders Kinder und Jugendliche sind ein wertvoller und lebendiger Teil unseres Vereinslebens. Wir verstehen uns als Kinder-, Jugend- und Inklusionsgarde.
„Die Würde, die Rechte und das körperliche wie seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen stehen für uns an erster Stelle.“
1. Einleitung & Fundament
Jede ehrenamtliche Organisation weist Gefährdungspotenziale auf. Unser institutionelles Schutzkonzept hat zum Ziel, die MKG zu einem sicheren Schutz- und Kompetenzort zu machen:
- Schutzort: Strukturen sind so gestaltet, dass Grenzüberschreitungen erkannt, benannt und gestoppt werden.
- Kompetenzort: Betroffene finden Unterstützung und Hilfe durch geschultes Personal.
Das Fundament unseres Konzepts bildet die UN-Kinderrechtskonvention, insbesondere:
- Schutz vor Diskriminierung (Artikel 2)
- Kindeswohl (Artikel 3)
- Teilhabe an Vereinsentscheidungen (Artikel 12)
- Schutz vor Gewaltanwendung (Artikel 19)
- Schutz vor sexuellem Missbrauch (Artikel 34)
2. Definitionen: Was verstehen wir unter Gewalt?
Maßgeblich für uns ist nicht die Absicht der handelnden Person, sondern die Wirkung auf die betroffene Person. Wir unterscheiden verschiedene Stufen:
2.1 Grenzverletzungen
Häufig unbeabsichtigt oder aus Unachtsamkeit (z. B. unangemessene Bemerkungen, unerwünschte Berührungen). Sie müssen frühzeitig angesprochen und korrigiert werden, um keinen Nährboden für Schlimmeres zu bieten.
2.2 Übergriffe
Bewusste oder billigend in Kauf genommene Grenzüberschreitungen, bei denen Ablehnung ignoriert wird (oft zur Machtausübung oder Einschüchterung).
2.3 Gewaltformen
- Körperliche Gewalt: Jede absichtliche körperliche Schädigung (Schlagen, Stoßen, Fixieren).
- Emotionale / Psychische Gewalt: Handlungen, die das Selbstwertgefühl verletzen (Beschimpfungen, Ausgrenzung, Demütigung).
- Sexualisierte Gewalt: Jede sexuelle Handlung gegen den Willen oder gegenüber Personen, die nicht wirksam zustimmen können.
- Digitale Medien (Cyberbullying/Cybergrooming): Versenden unerwünschter intimer Inhalte oder digitale Belästigung.
- Vernachlässigung: Das andauernde Unterlassen notwendiger Fürsorge und Aufsicht.
3. Präventionsmaßnahmen der MKG
Prävention ist ein fortlaufender Prozess in unserem Verein. Dazu gehören feste Säulen:
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Verhaltenskodex | Alle aktiv Mitarbeitenden unterzeichnen eine Selbstverpflichtung zu Respekt, Nähe/Distanz und Gewaltabsage. |
| Ansprechpersonen | Benennung mindestens einer qualifizierten, fachlich geschulten Vertrauensperson im Verein. |
| Erweitertes Führungszeugnis | Pflicht für alle Trainer:innen, Betreuer:innen und Personen mit intensivem Kontakt zu Jugendlichen (Einsichtnahme alle 3 Jahre). |
| Satzungsverankerung | Der Schutz vor Gewalt wird fest in der Vereinssatzung verankert. |
4. Krisenmanagement & Verhaltensabläufe
Im Verdachtsfall gilt bei uns der Grundsatz: Schutz vor Aufklärung vor Sanktion! Das Wohl der Betroffenen steht an erster Stelle.
Wichtige Verhaltensregeln im Ernstfall:
- Ruhe bewahren und die Situation ernst nehmen (keine vorschnellen Bewertungen).
- Sofortige Schutzmaßnahmen einleiten (z. B. räumliche Trennung im Training).
- Keine Alleingänge – Abstimmung mit dem Vorstand / den Ansprechpersonen.
- Strikte Vertraulichkeit und Datenschutz wahren.
- Keine eigenen Ermittlungen – Hinzuziehung von Fachleuten.
Der Interventionsprozess (Meldekette):
Wahrnehmung & Dokumentation → Information der Ansprechperson → Erste Einschätzung → Einleitung von Schutzmaßnahmen → Ggf. Einschalten externer Fachstellen / Jugendamt / Polizei bei akuter Gefahr.
5. Notfallnummern & Hilfe
Solltest du Hilfe benötigen oder einen Verdacht äußern wollen, kannst du dich jederzeit an unsere internen Ansprechpersonen oder an folgende Stellen wenden:
- Polizei (Notruf): 110
- Rettungsdienst: 112
- Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530
- Nummer gegen Kummer (Kinder/Jugendliche): 116 111
- Elterntelefon: 0800 111 05 50
- Lokale Stellen: Jugendamt der Stadt Mainz & Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Rheinland-Pfalz
