Am 11. November wird um 11:11 das närrische Grundgesetz verkündet.

Präambel
Unsere goldige Mainzer Fastnacht soll für alle nachfolgenden Generationen und für alle vorausgegangenen Generationen als das schönste, größte und auch älteste Volksfest erhalten bleiben. Wer an Fastnacht Feste feiert, der darf auch feste arbeiten.

Artikel 1

Die Würde eines jeden Narren und jeder Närrin ist unantastbar. Jede*r Mainzer Bürger*in ist zur Erhaltung der Narrenfreiheit aufgerufen. Alle, auch unsere Beamten, die Behörden und natürlich auch die Stadtverwaltung haben das närrische Treiben zu erdulden. Denn die Fastnachter*innen lassen sich für ihre Narrheiten nicht bezahlen.

Artikel 2
Alle Narren und Närrinen sind gleich, ob Gardist*in oder Feldmarschall*in, ob Präsident*in oder Büttenschieber*in. Denn es ist ja nur ein Spiel, das zur 5. Jahreszeit aufgeführt wird. Doch auch bei einem Spiel hat jeder seine Pflichten. Es soll niemand wegen Humormangel benachteiligt oder wegen seiner Wichtigtuerei bevorzugt werden.

Artikel 3
Jeder Narr und jede Närrin ist frei. Aber die Freiheit endet dort, wo des anderen Narren Freiheit beginnt. Die Narren und Närrinnen wollen miteinander und nicht gegeneinander feiern.

Artikel 4
Jeder Narr und jede Närrin sollen ihre Fröhlichkeit nicht im Alkohol, sondern im gemeinsamen erleben finden. Gelobt sei jeder Narr und jede Närrin, der/die auch im nüchternen Zustand närrisch ist. - Prost!

Artikel 5
Alle Gardisten und Gardistinnen, Büttenredner*innen, Fahnenschwenker*innen, Komiteeter*innen, Schwellkopfträger*innen, Fastnachtssänger*innen, Liederdichter*innen, Ballettmädchen- und männer, Scheierborzeler*innen und Schnorrer*innen stehen unter dem Kommando des Prinzen Karneval im Namen von Gott Jokus. Hierüber wacht das kritische Mainzer Volk durch regen Besuch der Sitzungen, der Bälle, der närrischen Umzüge und der Straßenfastnacht.

Artikel 6
Alle geborenen und alle gelernten Mainzer*innen sollen sich während der närrischen Tage kostümieren und närrisch geben, auf dass die Tradition erhalten bleibt. Die Narrenflagge, mit der wir unsere Fenster und Straßen schmücken, ist rot-weiß-blau-gelb.

Artikel 7
Die Fastnachtsvereine, ob Garden oder Korporationen müssen unsere Fastnacht gegen Mucker und Philister schützen und dafür sorgen, dass die Narren und Närrinnen dem Volk auf´s Maul schauen und des Volkes Meinung kundtun.

Artikel 8
Das Nationalgericht ist „Weck - Worscht – Woi“. Denn Essen und Trinken hält Leib und Seele zusammen. Wir lassen uns auch das beste Essen nicht zweimal durch den Kopf gehen. Und wir trinken nicht mehr als unser Portemonnaie verträgt. Gott Jokus ist unserer Leber gnädig.

Artikel 9
Der närrische Gruß vom 1. Januar bis zum Aschermittwoch heißt „Helau“. Er ist möglichst oft und laut zu rufen oder zu singen.

Artikel 10

Von Neujahr bis zum Aschermittwoch können alle Mainzer*innen zu närrischen Diensten verpflichtet werden. Wer den Einsatz an Konfettikanonen oder Holzgewehren aus Gewissensgründen verweigert, kann einen Ersatzdienst als Büttenredner*in oder Sänger*in leisten, soweit dies dem Volk zuzumuten ist.

Artikel 11
Wir wollen uns nicht zu ernst nehmen. Denn jede*r von uns ist nur ein kleiner Teil unserer Fastnacht. Miteinander wollen wir fröhlich sein. Es lebe die Fastnacht.

 

Weitere Infos über den 11.11. findet ihr hier und auf der Seite des Veranstalters, dem MCV.

Närrisches Grundgesetz der Mainzer Fastnacht
Balkon des Osteiner Hofes am 11.11.
Mainzer Carneval-Verein 1838 e.V.
Mainzer Carneval-Verein 1838 e.V.
Mainzer Carneval-Verein 1838 e.V.
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Proklamation der Narrencharta am Fastnachtsbrunnen mit anschließendem ELFentanz
  • 11.11.2023
  • 11.11 Uhr
  • Schillerplatz
Proklamation der Narrencharta am Fastnachtsbrunnen mit anschließendem ELFentanz