Bedingungen für die Mitgliedschaft bei der Mainzer Fastnacht eG laut Satzung §3:
„Mitglied kann jede in Mainz oder AKK ansässige Fastnachtsgarde in der Rechtsform einer juristischen Person oder jeder eingetragene Fastnachtsverein werden, sofern nach Gründung eine fünfjährige aktive Teilnahme an der Mainzer Fastnacht gegenüber dem Vorstand dargelegt wird.“


Mitgliedsantrag (PDF)

Mainzer Fastnacht eG
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